BIS - Das Magazin der Bibliotheken in Sachsen 1(2008)4, S. 244 - 247
Abstract (DE)
Vor etwas mehr als zehn Jahren, am 15. April 1998, erklärte das russische Parlament mit dem sogenannten Beutekunstgesetz die im und nach dem Zweiten Weltkrieg im Ausland erbeuteten Kunstgegenstände zu russischem Eigentum. Empörung und Ohnmacht dominierten daraufhin auf deutscher Seite, besonders nach der im bilateralen Vertrag über „Gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit“ im Jahr 1992 mit der russischen Seite vereinbarten Rückgabe und den jahrelangen Verhandlungen einer deutsch-russischen Regierungskommission zur Beutekunst, die im Jahr 2000 ergebnislos abgebrochen wurden...